Charité Healthcare Services GmbH
A: Bitte reichen Sie uns für jedes Semester der Beschäftigung einen gültigen Immatrikulationsnachweis ein.
Auf dem Immatrikulationsnachweis müssen zwingend das angestrebte Abschlussziel und die Zahl der Fach- und Hochschulsemester genannt sein. Bitte überprüfen Sie Ihre Bescheinigung daraufhin und senden Sie uns ein entsprechendes Exemplar zu.
A: Nein.
Die Campuscard ist leider kein ausreichender Nachweis.
Wenn Sie an der Charité Universitätsmedizin Berlin immatrikuliert sind erhalten Sie Ihre Studienbescheinigung über das Hochschul-Informationssystem (HIS).
(Studiumsverwaltung/Studienbescheinigung für alle Semester/Studienbescheinigung)
Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Campusnet der Charité zum Thema "Campuscard".
A: Sofern auf dem Studierendenausweis bzw. dem Semesterticket das angestrebte Abschlussziel genannt wird, ist das Dokument als Nachweis ausreichend.
Nicht alle Universitäten vermerken auf dem Studierendenausweis bzw. dem Semesterticket das angestrebte Abschlussziel. Bitte überprüfen Sie Ihr Dokument auf diese Angabe.
A: Ja. Achten Sie aber bitte darauf, das Dokument mit einem Scanner zu erfassen.
Mit dem Smartphone oder einer anderen Kamera abfotografierte Unterlagen sind leider kein ausreichender Nachweis. Überprüfen Sie Ihren Scan vor dem Senden auf eine gute Lesbarkeit und eine Dateigröße von maximal zwei Megabyte und senden die Bescheinigung in einer PDF-Datei an unser zentrales Postfach.
A: Nein.
Fotografien von Personalunterlagen sind leider kein ausreichender Nachweis.
Auch in PDF konvertierte Fotos sind leider ungültig, bitte nutzen Sie keine "Scan-Apps" um evtl. Fotos in PDF Dateien umzuwandeln. Nachweise dieser Art können leider nicht akzeptiert werden
A: Ohne den gültigen Immatrikulationsnachweis können wir leider keine (weiteren) Zahlungen für Sie veranlassen.
In Ausnahmefällen können individuelle Bescheinigungen des Immatrikulationsbüros akzeptiert werden. Sollten Sie deutliche Verzögerungen bei der Zustellung Ihrer Immatrikulationsbescheinigung erwarten, kontaktieren Sie uns bitte ggf. über unser zentrales Postfach.
A: bis zum 20. Tag des Semesters.
Um eine pünktliche Gehaltszahlung zu veranlassen, muss Ihr Immatrikulationsnachweis bis zum 10. Tag des Semesters bei uns eingegangen sein. ( 10.04.20xx bzw. 10.10.20xx). Sollte bis zum 12. Tag kein gültiger Nachweis vorliegen, wird Ihre Zahlung bis zur Vorlage des Nachweises gestoppt.
A: spätestens zum regulären Zahlungszeitpunkt im Folgemonat.
Wir versuchen selbstverständlich alle ausstehenden Zahlungen so schnell wie möglich zu veranlassen. Sollte Ihre Bescheinigung nach dem 10. Tag des Semesters eingehen, wird Ihre Zahlung spätestens zum regulären Zahlungszeitpunkt im Folgemonat nachberechnet.